Gesundheit ist unser kostbarstes Gut.

Ich lade Sie ein, Ihre Behandlung bei mir als nachhaltige Investition in sich selbst zu sehen, unabhängig von den Vorgaben Ihrer Versicherung.

Es ist mein Anspruch, Ihren Gesundheitszustand nach medizinischer Notwendigkeit zu verbessern, statt ihn von Versicherungstarifen abhängig zu machen.

Jeder Schritt zu mehr Wohlbefinden ist ein unbezahlbares Geschenk an Sie selbst.


Funktionelle Medizin:

Eine qualitativ hochwertige Therapie besteht aus weit mehr als dem eigentlichen Termin in der Praxis. Damit Sie den größtmöglichen Erfolg erzielen, findet ein erheblicher Teil meiner Arbeit im Hintergrund statt:


  • Ausführliche Dokumentation
  • Auswertung der Laborergebnisse
  • Einarbeiten in Ihre Patientenakte vor jedem Termin
  • Erstellen von individuellen Therapieplänen
  • Laborkoordination

 

Um diese nachhaltige Qualität zu gewährleisten, berechne ich die Vor- und Nacharbeit pauschal. Dies ermöglicht mir, die notwendige Zeit und Sorgfalt in Ihre Gesundheit zu investieren, die für eine erfolgreiche Heilung entscheidend ist.


Kosten für Blut-, Speichel-, Urin- oder Stuhluntersuchungen werden direkt vom Labor an Sie gestellt. Auch hier kann kein Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber Ihrer Krankenkasse gestellt werden.


Eine Übersicht, über die zu erwartenden Kosten sende ich Ihnen auf Nachfrage über das Kontaktfomular gerne unverbindlich zu. 


Schmerztherapie:

Bei Privatversicherten oder Patienten mit einer Zusatzversicherung kann nach dem GebüH abgerechnet werden. Die Kosten richten sich in dem Fall nach den Ziffern des GebüH, mindestens jedoch nach einem Stundensatz von 110,-  Euro.

Für Kassenpatienten und Selbstzahler rechne ich meine erbrachten Leistungen mit einem Stundensatz von  110,- Euro ab.

Abhängig von der Behandlung (Infusionen, Material, etc.) können zusätzliche Kosten entstehen.

Als Zahlungsart bevorzuge ich die Barzahlung. Auf Wunsch kann der Rechnungsbetrag auch überwiesen werden.

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach §4 Nr.14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Informationen

INVESTITIONEN

AUSFALLGEBÜHREN

Absagen bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin: Kostenlos

Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden die geplanten Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten von naturheilkundlichen Therapieverfahren nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte fragen Sie Details bei Ihrer Krankenversicherung nach. Ein Anspruch auf Kostenübernahme kann von mir nicht garantiert werden.